„Auge um Auge, Zahn um Zahn“ ist ein altes Vergeltungsprinzip, das besagt, dass die Strafe für eine Straftat in Art und Ausmaß der begangenen Tat entsprechen sollte. Es ist ein Ausdruck des Prinzips der Lex talionis, des Gesetzes der Vergeltung.
Herkunft: Der Ursprung des Konzepts lässt sich bis zum Kodex des Hammurabi im alten Babylon zurückverfolgen.
Bedeutung: Es spiegelt den Wunsch nach Gerechtigkeit und Verhältnismäßigkeit in der Bestrafung wider.
Moderne Interpretation: Heutzutage wird das Prinzip oft kritisiert und gilt in vielen Rechtssystemen als überholt, da es als barbarisch angesehen wird. Die moderne Rechtsprechung setzt stattdessen auf Resozialisierung und Prävention von Verbrechen.
Symbolische Bedeutung: Der Ausdruck wird weiterhin verwendet, um das Bedürfnis nach Vergeltung und die Notwendigkeit einer fairen und angemessenen Bestrafung auszudrücken.
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